Optischer Stand-Alone-Rauchmelder mit durchdringendem Alarmton
Einsatzgebiete:
- Schlafräume, Wohnräume, Kinderzimmer, Flure
Anwendung:
- Tipp: Funktionskontrolle alle vier Wochen prüfen!
Technologie:
- VdS-anerkannt
- geprüft nach DIN EN 14604
- Erfassungsbereich: max. 40 m² innerhalb eines Raumes
- Großflächige Prüftaste zum manuellen Selbsttest und Testalarmierung
Technische Daten
| Spannungsversorgung: |
9 V Duracell-Batterie (bis zu 3 Jahre Lebensdauer) |
| Erfassungsbereich: |
max. 40 qm innerhalb eines Raumes |
| Lautstärke des Signalgebers: |
85 dB in 3 m Abstand |
| Maße ( H x Ø ): |
33 mm x 100 mm |
| Farbe: |
reinweiß |
| Betriebstemperatur: |
+ 5 °C bis + 40 °C |
| Zertifikate/Konformitäten: |
VdS, GS, CE |
| VdS: |
510243 |
Beinahe alle 2 Minuten ein Wohnungsbrand in Deutschland, über 600 Todesopfer pro Jahr – wären alle Wohnungen und Häuser in Deutschland mit einem Rauchmelder ausgestattet, ließe sich diese Zahl drastisch reduzieren.

In neun deutschen Bundesländern wurde inzwischen eine Rauchmelderpflicht in die jeweilige Landesbauordnung mit aufgenommen. Während im Saarland und in Thüringen die Rauchmelderpflicht derzeit auf Neubauten beschränkt ist, gehen die gesetzlichen Vorgaben in den übrigen Bundesländern noch einen – sinnvollen – Schritt weiter: hier gibt es auch eine Regelung für Bestandsbauten. Während in Hamburg und Schleswig-Holstein seit Ende 2010 (Mecklenburg-Vorpommern: 2009) Rauchmelder installiert sein müssen, sind die Fristen in Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt (bis 2012, 2014 bzw. 2015) etwas großzügiger gesteckt.
Ein Novum gibt es noch in Mecklenburg-Vorpommern: Hier sind auch die Mieter für den Einbau verantwortlich, während in den übrigen Bundesländern die Besitzer der Wohnungen und Häuser für die Installation sorgen müssen.