Was ist von dem Widerrufsrecht ausgeschlossen?
Sonderanfertigungen bzw. auf speziellen Kundenwunsch gefertigte Produkte sind gemäß § 312d Abs. 4, Satz 1 BGB von dem Widerrufsrecht ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für individuell konfigurierte Schließanlagen. Gleichschließende Schließzylinder sind ebenfalls von dem Widerrufsrecht ausgeschlossen, da diese individuell bestückt werden. Die individuelle Konfiguration von Schließanlagen oder gleichschließenden Schließzylindern sind nicht wieder verkaufbar und können aus diesem Grund nicht zurückgenommen werden. Diese werden auf individuellen Kundenwunsch in Stückzahlen, Längen und Ausführungen der einzelnen Schließzylinder und Anzahl der gefertigten Schlüssel, auf eine Sicherheitskarte zugeordnet. So sind die Bestandteile der konfigurierten Schließung auf die Nummer der Sicherungskarte und/oder auf einen Schließplan hinterlegt. Eine nachträgliche Reduzierung der Anzahl der Schließzylinder und/oder der gefertigten Schlüssel ist nicht möglich, da diese auf die Sicherungskarte und/oder dem Schließplan als „gefertigt“ hinterlegt sind.
Bei einzelschließenden Schließzylindern sind standardmäßig 3 Schlüssel enthalten. Bei der Ausübung des Widerrufsrechts von einzelschließenden Schließzylindern können demnach lediglich 3 Schlüssel zurückgenommen werden, da die einzelschließenden Schließzylinder wieder mit den standardmäßig enthaltenen 3 Schlüsseln wieder verkauft werden können. Der Wertersatz für die Schlüssel, die über die standardmäßige Grundausstattung von 3 Schlüsseln hinausgehen, beträgt bis zu 100%. Aus sicherheitstechnischen Gründen müssen jedoch nach der Ausübung des Widerrufsrecht und der Rücksendung der einzelschließenden Profilzylinder alle bestellten Schlüssel mit zurückgesendet werden.
Die mehrgefertigten Schlüssel werden von uns vernichtet. Die mehrgefertigten Schlüssel können auch durch den Kunden vernichtet werden. WICHTIG hierbei ist, dass wir dann auch die vernichteten Schlüssel zurück erhalten müssen, um bei einem Weiterverkauf der zurückgegebenen Ware gewährleisten zu können, dass keine weiteren Schlüssel existieren. Die vernichteten Schlüssel müssen von uns identifizierbar sein.
Die mehrgefertigten Schlüssel werden von uns vernichtet. Die mehrgefertigten Schlüssel können auch durch den Kunden vernichtet werden. WICHTIG hierbei ist, dass wir dann auch die vernichteten Schlüssel zurück erhalten müssen, um bei einem Weiterverkauf der zurückgegebenen Ware gewährleisten zu können, dass keine weiteren Schlüssel existieren. Die vernichteten Schlüssel müssen von uns identifizierbar sein.


